Apr 13 2008

Ätherische Öle - Gewinnung, Qualität, Kennzeichnung

Ätherische Öle sind wohlriechende, flüchtige, stark konzentrierte Essenzen, die in Drüsen der Pflanzen gebildet werden und aus verschiedenen Pflanzenteilen gewonnen werden können. Diese ätherischen Essenzen wiederum setzen sich aus verschiedenen (Duft-)Inhaltsstoffen zusammen.

Die Gewinnung ätherischer Öle

erfolgt in den überwiegenden Fällen durch Wasserdampfdestillation, bei der nur die flüchtigen, nicht wasserlöslichen Pflanzenteile isoliert werden. Verwendete Pflanzen Teile sind:

- Wurzeln (Ingwer-Öl)
- Blätter (Eukalyptus-Öl, Teebaum-Öl, Nelkenblätter-Öl)
- Blüten (Geranium-Öl, Nelkenblüten-Öl)
- Harz (Myrrhe-Öl)
- Rinde (Zimtrinden-Öl
- Holz (Zedernholz-Öl, Sandelholz-Öl)

Eine weitere Art, ätherische Öle zu gewinnen, ist die Kaltpressung der Schalen von Zitrusfrüchten (Orangenöl, Zitronenöl, Limettenöl). Um ätherische Öle aus Zitrusfrüchten zu gewinnen, wird neben der Kaltpressung gelegentlich auch die Wasserdampfdestillation angewandt, z. B. wird für den Oranex Orangenreiniger zum Teil Orangenöl kalt gepresst, zum Teil Orangenöl destilliert verwendet.

Die dritte Möglichkeit ätherische Öle zu gewinnen ist die Extraktion (angewandt z. B. bei Absolues wie Jasmin-Öl oder Benzoe). Hierbei werden, ähnlich wie bei der Wasserdampfdestillation, die Ausgangsmaterialien in einem dampftopfähnlichen Kessel erhitzt und Lösungsmitteldämpfen ausgesetzt. Die Lösungsmittel verdunsten, übrig bleiben die Duftessenzen - ätherische Öle in Reinform. Am schonendsten ist hierbei die Verwendung von Alkohol im Extraktionsverfahren “Alkoholauszug”).

Kennzeichnung ätherischer Öle

Auf den Etiketten der ätherischen Öle finden sich neben dem Namen des ätherischen Öls verschiedene wichtige Informationen wie:
- Lateinischer Name der Stammpflanze
- Herkunftsland
- Qualität
- Chargennummer
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- evtl. Angabe allergener Inhaltsstoffe gemäß EU-Kosmetikverordnung
- Deklaration gemäß Gefahrstoffverordnung

Ätherische Öle - Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung

Ätherische Öle MÜSSEN gemäß der strengen Richtlinien der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet werden. Die auf den Etiketten angebrachten Gefahrensymbole (z. B. das Symbol Xn = Gesundheitsschädlich) sowie die vorgeschriebenen R und S Sätze beziehen sich immer auf die unverdünnte, pure, innerliche Einnahme. Da ätherische Öle hoch konzentrierte Essenzen sind, kann die Einnahme größerer Mengen in unverdünnter Form Schleimhäute oder Magenwände reizen oder schädigen. Deshalb sollten ätherische Öle nur äußerlich angewandt werden, nicht pur, sondern vermischt mit einem Basisöl, Alkohol oder Wasser, bei einem Anteil von 1-2% des ätherischen Öls an der Gesamtmischung.
Zudem werden ätherische Öle nur mit einem kindersicheren Verschluss und einem ertastbaren Warnsymbol ausgeliefert.

Ätherische Öle - Kennzeichnung nach EU-Kosmetikmittelrichtlinie

Seit Änderung der europäischen Kosmetikrichtlinie im März 2003 werden auch 26 Hauptinhaltsstoffe/Hauptriechstoffe ätherischer Öle mit ihrer INCI-Bezeichnung (z. B. Limonene oder Linalool) mitaufgeführt, die bei entsprechend veranlagten, zu Allergien neigenden Menschen Hautreaktionen auslösen könnten. Deshalb ist vor der eigentlichen Anwendung eine Kontaktprobe mit dem verdünnten(!) ätherischen Öl in der Ellenbeuge sinnvoll (auch wenn keine Inhaltsstoffe angegeben sind). Treten Hautrötungen auf, sollte auf das ätherische Öl verzichtet werden.

Werden ätherische Öle zur Geruchsverbesserung oder Körperpflege eingesetzt, gelten sie als Bedarfsgegenstände. Die Beratung zur Anwendung ätherischer Öle als Arznei- und Heilmittel bleibt dagegen ausschließlich Ärzten, Apothekern und Heilpraktikern vorbehalten.

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